KV – Geschichte

Schon in der Frühzeit des Christentums wurde die Gemeinde durch ein gewähltes Gremium geleitet (Apostelgeschichte 6,5; 15,6; 21,18). Dieses Gremium, deren Mitglieder „Älteste“, griechisch „Presbyter“, genannt wurden, gab der Gemeindeleitung ihren griechischen Namen „Presbyterium“. In manchen Landeskirchen wird der Kirchenvorstand noch heute so genannt.

Die Ältesten hatten das Recht, Prediger zu berufen (1. Timotheusbrief 4,14) und genossen höchste Autorität (1. Petrusbrief 5, 1-5). Allerdings verlor sich diese Form der Gemeindeleitung im Laufe der Kirchengeschichte. Unter dem Einfluss des Apostels Paulus wurden die Ältesten schon im 1. Jahrhundert nicht mehr gewählt, sondern berufen. Und bald gab es für eine Gemeinde nur noch einen „Hirten“ – aus dem „Presbyter“ wurde der Priester.

Erst in der Reformationszeit im 16. Jahrhundert wurde das „Priestertum aller Gläubigen“ wieder entdeckt. Mit den politischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts kamen auch im Luthertum vermehrt „Presbyterien“ und „Synoden“ auf. Nach dem Vorbild der Rheinpfalz wurden in allen evangelischen Gemeinden Bayerns Kirchenvorstände eingeführt. Dabei wurden die Kirchenvorsteher von der Obrigkeit ausgewählt oder die Familienoberhäupter einer Gemeinde wählten ihn. Ende des 19. Jahrhunderts hatten fast alle evangelischen Gemeinden in Bayern einen Kirchenvorstand. Seine Aufgabe war vor allem die Vermögensverwaltung für die Gemeinden.

Nach der Trennung von Kirche und Staat nach dem Ersten Weltkrieg 1918 und in den Auseinandersetzungen mit den „Deutschen Christen“ im Dritten Reich begannen viele Kirchenvorstände, das Gemeindeleben in allen Belangen selbstbewusst zu gestalten.

Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der evangelischen Kirchengemeinde: er setzt sich für die Bedürfnisse der Gemeindemitglieder ein und repräsentiert die evangelische Kirche vor Ort. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde.

Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sind im Gottesdienst beteiligt, sie gestalten Kontakte zu den Menschen am Ort, zur politischen Gemeinde und zu Vereinen. Zu den regelmäßigen Kirchenvorstandssitzungen, die bei uns monatlich stattfinden, kommen Termine wie Einführungen, Verabschiedungen, Einweihungen, Kontakte zu den Gruppen und Kreisen der Gemeinden, ökumenische Kontakte und gemeinsame Aktionen hinzu.

 

 


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