Gottesdienste in Corona-Zeiten

Die Beratungen unserer Bundes- und Landesregierungen zu Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie führen zu raschen Änderungen der Rahmenbedingungen, unter denen unser Gemeindeleben stattfinden kann. Auf unserer Homepage informieren wir in den Beiträgen über die aktuelle Situation.

Derzeit können Gottesdienste mit Platzbeschränkung oder ohne Platzbeschränkung nach der 3G-Regel stattfinden. Bei einem Gottesdienst nach der 3G-Regel müssen von allen (!) Gottesdienstbesuchern über einem Alter von sechs Jahren Nachweise über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen Test (PCR nicht älter als 48 h oder Aneignetest nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt werden können. Auch eine Identitätskontrolle sehen die Vorgaben unserer Landesregierung vor:

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