Gottesdienste nach 3G-Regel

Bei den Gottesdiensten am

  • Heiligen Abend und
  • am Altjahresabend

erwarten wir einen über das übliche Mass hinausgehenden Besuch unserer Gottesdienste. Diese Gottesdienste werden nach der 3G-Regel angeboten, um möglichst vielen Gemeindemitgliedern den Besuch zu ermöglichen. In diesen Gottesdiensten entfallen die Abstandsregeln, allerdings ist während des gesamten Gottesdienstes eine FFP2-Maske zu tragen.

Nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen wir kontrollieren, ob Besucher, die älter als sechs Jahre sind, einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis haben. Zusätzlich ist die Identität festzustellen. Um diesen Forderungen nachkommen zu können, sind die genannten Nachweise und ein Ausweis (Personalausweis oder Führerschein) mitzuführen.

Die noch in den Herbstferien für 3G geltende Ausnahme für Schülerinnen & Schüler ist in der aktuellen 15. Bayerischen Infektionsschutzmassnahmenverordnung (Stand 20.12.2021) nicht mehr vorgesehen.

Die Vorgaben werden seitens der Staatsregierung derzeit in kurzen Abständen geändert. Sich daraus ergebende Änderungen werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.

 

 

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