FFP2-Maske für Gottesdienste gefordert
Auf Basis der jüngsten Beschlüsse der Bundesländern und Bundesregierung zur Bekämpfung der Coropna-Pandemie wurde die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Für Besucher unserer Gottesdienste besteht danach ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske:
- vor der Kirche
- auf dem Weg zum Platz
- auf dem Platz und
- beim Verlassen der Kirche.
Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag dürfen anstelle der FFP2-Maske eine Mund-Nasenbedeckung tragen.
Gemeindegesang ist weiterhin untersagt.
Zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt wohnen, ist weiterhin auf allen genannten Wegen ein Mindfestabstand von 1,5 m einzuhalten.