FFP2-Maske für Gottesdienste gefordert

Auf Basis der jüngsten Beschlüsse der Bundesländern und Bundesregierung zur Bekämpfung der Coropna-Pandemie wurde die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.

Für Besucher unserer Gottesdienste besteht danach ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske:

  • vor der Kirche
  • auf dem Weg zum Platz
  • auf dem Platz und
  • beim Verlassen der Kirche.

Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag dürfen anstelle der FFP2-Maske eine Mund-Nasenbedeckung tragen.

Gemeindegesang ist weiterhin untersagt.

Zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt wohnen, ist weiterhin auf allen genannten Wegen ein Mindfestabstand von 1,5 m einzuhalten.

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