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FFP2-Maske für Gottesdienste gefordert

Auf Basis der jüngsten Beschlüsse der Bundesländern und Bundesregierung zur Bekämpfung der Coropna-Pandemie wurde die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.

Für Besucher unserer Gottesdienste besteht danach ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske:

  • vor der Kirche
  • auf dem Weg zum Platz
  • auf dem Platz und
  • beim Verlassen der Kirche.

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