Auf Basis der jüngsten Beschlüsse der Bundesländern und Bundesregierung zur Bekämpfung der Coropna-Pandemie wurde die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Für Besucher unserer Gottesdienste besteht danach ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske:
- vor der Kirche
- auf dem Weg zum Platz
- auf dem Platz und
- beim Verlassen der Kirche.
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